Bargeld unter Generalverdacht

Bargeld unter Generalverdacht

Es ist ein drastischer Schritt, der Aufsehen erregt – und viele verunsichert: Wer im sozialistisch geführten Spanien künftig mehr als 3.000 Euro Bargeld abheben will, steht automatisch unter Verdacht. Denn ab sofort gilt: Solche Abhebungen müssen vorab bei der Steuerbehörde angemeldet werden. Fehlt diese Meldung, kann die Bank die Auszahlung verweigern. Und wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert Strafen von bis zu 150.000 Euro!
Veröffentlicht: 06.05.2025