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Pressekonferenz Nationalpark

Während das Bezirksgericht Steyr eine strafrechtlich verurteilte Jägerin für einen von ihr gewilderten, streng geschützten Luchs zu einer Schadenersatzzahlung an den Nationalpark Kalkalpen verpflichtete, hat das Landesgericht Steyr als Berufungsgericht entschieden, dass das Schadenersatzbegehren abgewiesen wird. Dieser jüngst ergangene Spruch sorgte österreichweit für Aufsehen und Unverständnis.
Veröffentlicht: 03.11.2016